Thema: Baugebote

Veröffentlicht von Philip Holley 15. Juli 2019

Die Kreisdelegiertenversammlung und der Landesparteitag mögen beschließen:

Der Senat und die Bezirke müssen Baugebote durchsetzen.

Begründung:

Es gibt zu viele Investoren, die sich nicht den Mietern, sondern der Rendite für ihre Aktionäre verpflichtet fühlen. Weil es kaum noch Zinsen gibt, steigen Investoren bevorzugt bei Immobilien ein und verursachen Probleme: Beispielsweise gibt es in Berlin Grundstücke, die seit Jahren brach liegen. Deren Eigentümer spekulieren auf Wertsteigerungen, oder sie wollen sich nicht darum kümmern. Das ist nicht hinnehmbar, wenn zur gleichen Zeit viele Menschen eine Wohnung suchen. Die Gemeinschaft hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Grundstücke einen Wert haben – sie hat die Gebiete erschlossen, hat Straßen gebaut und Gehwege angelegt. Deswegen kann sie verlangen, dass Eigentümer bereit sind, ihre Grundstücke zu nutzen.

Das lässt sich mit Hilfe von Baugeboten durchsetzen: Baureife Grundstücke müssen genutzt oder verkauft werden.

Wenn die Eigentümer das nicht tun, sind empfindliche Strafen zu verhängen. Wenn auch das nicht hilft, muss das Grundstück zu einem politisch zu bestimmenden Wert in den Besitz der Stadt Berlin übergehen. DENN: In Artikel 14 des Grundgesetzes steht: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Und im Baugesetz steht: Wenn es in einer Kommune an Wohnungen mangelt, kann sie Baugebote aussprechen.

Wenn man die Stimmung in der Stadt und bei den Demonstrationen in den Straßen bedenkt, wird es Zeit, dass der Berliner Senat das durchsetzt.

(verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 21. Mai 2019)